Vorstand

Präsident Adrian Brügger Niederhornweg 2 033 534 42 46
Vize-Präsident Thomas Katzensteiner Aarestrasse 1 033 336 63 48
Kassierin Christine Zingg Gantrischweg 5 033 345 05 65
Sekretärin
Jannine Reusser Allmendstrasse 4 079 231 75 45
       
Beisitzerin Carmen Zingg Mönchweg 2 079 390 50 20
Beisitzer  Pascal Dünneisen Aarestrasse 19 079 747 53 68
Beisitzer Raphaël Lebet Mönchweg 1 033 534 41 32

Vorstandssitzungen

- 15. Januar 2024

- 25. März 2024

- 17. Juni 2024

- 09. September 2024

- 20. Januar 2025

Statuten

 Vereinsstatuten des Uetendorf Allmend-Leist

 

Soweit in diesen Statuten für die Bezeichnung von Personen oder Personengruppen nur die männliche Form verwendet wird, sind darunter auch die Frauen zu verstehen, es sei denn, diese Ausdehnung werde durch einen ausdrücklichen Hinweis oder durch eine besondere Vorschrift ausgeschlossen.

 

Artikel 1        Name und Sitz

1 Der Uetendorf Allmend-Leist, kurz UAL genannt, wurde im 

  Jahre 1947 gegründet und ist ein Verein im Sinne der Artikel

  60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).

 

2 Der Vereinssitz ist Uetendorf.

 

3 Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

 

Artikel 2        Zweck und Aufgaben

Der Verein fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt der Bewohner des Allmend-gebietes. Er setzt sich für die gemeinsamen Interessen aller Mitglieder, besonders für deren Anliegen, die Erhaltung und Verbesserung der Wohnqualität und das Allgemeinwohl ein.

 

Artikel 3        Leistgebiet

Das Leistgebiet umfasst das bezeichnete Allmendgebiet. Diesem gehören die Wohngebiete nördlich der Thunstrasse bis zur nördlichen Gemeindegrenze und östlich des Glütschbaches bis zur östlichen Gemeindegrenze an.

 

Artikel 4        Mitgliedschaft

1 Der Verein besteht aus:

a)    Einzelmitgliedern;

b)    Ehepaaren;

c)    Firmenmitgliedern.

2 Mitglieder können werden:

a)    Bewohnerinnen und Bewohner welche die Voll-

     jährigkeit erlangt haben und im Leistgebiet wohnen;

b)    Grundeigentümer innerhalb des Leistgebietes (keine 

     Wohnpflicht);

c)    Firmen innerhalb des Leistgebietes.

3 Die Mitgliedschaft in den UAL beginnt mit der schriftlichen

  Anmeldung und der Einzahlung des Mitgliederbeitrages.

 

4 Über die Mitgliedaufnahme entscheidet der Vorstand.

 

5 Jedem Mitglied werden die Statuten zugestellt.

 

Artikel 5        Aufhebung der Mitgliedschaft

 Die Mitgliedschaft erlischt wenn:

a)    die Aufhebung der Mitgliedschaft in schriftlicher Form dem Vorstand eingereicht wurde;

b)  der gestellte Jahresbeitrag nicht entrichtet wurde;

c)   bei Ableben.

2 Bei Aufhebung der Mitgliedschaft ist der volle Jahresbeitrag geschuldet.

 

3 Über auszuschliessende Mitglieder entscheidet auf Antrag  des Vorstandes die Hauptversammlung.

 

4 Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

 

Artikel 6        Ehrenmitglieder

1 Mitglieder die sich um die Belange des UAL besondere Verdienste erworben haben, können auf Vorschlag des Vorstandes an der Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

 2 Ehrenmitglieder sind vom Jahresbeitrag befreit.

 

Artikel 7        Organisation

1 Die Organe des Vereins sind:

a)    die ordentliche Hauptversammlung;

b)    die Leistversammlung;

c)    der Vorstand;

d)    die Rechnungsrevisoren.

2 Die ordentliche Hauptversammlung der Vereinsmitglieder findet im ersten Drittel des Jahres statt. Die Einladung wird vom Vorstand unter Bekanntgabe der Traktandenliste mindestens 20 Tage vor dem festgesetzten Termin in schriftlicher Form erfolgen.

 

3 Leistversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes oder auf Verlangen von mindestens 20 Mitgliederunterzeichnungen einberufen.

 

4 Die Ausführung von Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlungen oder von einberufenen Leistversammlungen erfolgen durch den Vorstand.

 

5 Anträge von Mitgliedern sind dem Vorstand mindestens 10 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich einzureichen.

 

6 Der Hauptversammlung stehen folgende Befugnisse zu:

a)  Wahl der Stimmenzähler;

b)  Genehmigung des Protokolls der letzten Hauptversammlung;

c)    Mutationen und Ausschlüsse von Mitglieder;

d)   Abnahme des Jahresberichtes des Präsidenten;

e)   Genehmigung der Jahresrechnung und des Kontrollberichtes der Revisoren;

f)     Beschlüsse über Anträge;

g)   Genehmigung des Tätigkeitsprogramms;

h)   Festsetzung der Jahresbeiträge;

i)     Genehmigung des Budget;    

k)  Wahlen;

l)   Ehrungen;

m) Statutenänderungen / Vereinsauflösung;

n)  Verschiedenes.

 

7 Die Vereinsbeschlüsse werden mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst. Im Falle von Stimmgleichheit entscheidet bei Sachgeschäften der Vorsitzende, bei Wahlen das Los.

 

Artikel 8        Vorstand

1 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn 5 der Vorstandsmitglieder anwesend sind.

2 Der Vorstand besteht aus mindestens 7 Mitgliedern:

a) der Präsident;

b) der Vizepräsident;

c) der Kassier;

d) der Sekretär;

e) die Beisitzer.

3 Der Vorstand konstituiert sich selbst.

 

4 Der Vorstand wird für drei Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist unbeschränkt möglich.

 

5 Demissionen von Vorstandsmitgliedern und der Rechnungsrevisoren haben bis spätestens am 31. Oktober des laufenden Jahres an den Präsidenten in schriftlicher Form zu erfolgen.

 

6 Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und ist für die Besorgung der laufenden Geschäfte verantwortlich. Er ist befugt, einzelnen Mitgliedern die Kompetenz zu erteilen, welche im Namen des Vereins als Delegierte handeln. Zur jährlichen Hauptversammlung ist durch den Präsidenten ein Jahresbericht zu erstellen. Er fasst zudem Beschlüsse über Geschäfte, welche keinem anderen Organ des Vereins vorbehalten sind.

 

7 Der Präsident oder der Vizepräsident leitet die Versammlungen und Sitzungen. Der Präsident ist zusammen mit dem Sekretär bzw. im Rechnungswesen mit dem Kassier unterschriftsberechtigt.

 

8 Der Vizepräsident ist der Stellvertreter des Präsidenten. Er unterstützt und vertritt den Präsidenten in allen Funktionen.

 

9 Der Sekretär führt die Protokolle, besorgt die Korrespondenz und führt das Mitgliederverzeichnis.

 

10 Der Kassier verwaltet die Finanzen des Vereins. Er legt die Jahresrechnung spätestens 30 Tage vor der Hauptversammlung den Revisoren zur Kontrolle vor. Über die Annahme der Jahresrechnung entscheidet die Hauptversammlung.

 

11 Die Beisitzer unterstützen die übrigen Vorstandsmitglieder in ihren Funktionen.

12 Die Vorstandsmitglieder sowie deren Ehepartner sind vom Mitgliederbeitrag befreit.

13 Als Vorstandsentschädigung wird ihm ein budgetierter Betrag zugesprochen.

 

 Artikel 9        Rechnungsrevisoren

1 Die Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung und erstatten einen schriftlichen Bericht zu Handen der Hauptversammlung.

 

2 Die Hauptversammlung wählt auf die Dauer von zwei Jahren zwei Rechnungsrevisoren und einen Ersatz.

 

Artikel 10      Finanzen

1 Die zur Erreichung der Vereinsziele notwendigen finanziellen Mittel werden beschafft durch:

a) Mitgliederbeiträge;

b) Veranstaltungen;

c) Sponsoring, Schenkungen.

2 Der Vorstand kann über bewilligte Voranschlagskredite verfügen. Pro Rechnungsjahr besitzt er eine zusätzliche Ausgabenkompetenz von maximal Fr. 1'000.00 für ausserordentliche Ausgaben.

 

Artikel 11      Jahresbeiträge

1 Der Verein unterscheidet die Aktivmitglieder in drei Mitgliederarten:

a) Einzelmitglieder;

b) Ehepaare;

c) Firmen.

2 Der Jahresbeitrag wird festgesetzt für:

a) Einzelmitglieder max. Fr. 20.00;

b) Ehepaare max. Fr. 30.00;

c) Firmen max. Fr. 40.00.

3 Die Hauptversammlung beschliesst aufgrund der finanziellen Verhältnisse den Jahresbeitrag.

 

Artikel 12      Statutenänderung und Vereinsauflösung

1 Über Statutenänderungen oder die Vereinsauflösung des UAL hat die Hauptversammlung mit 2/3 Mehrheit zu beschliessen.

 

2 Bei Vereinsauflösung beschliesst die Hauptversammlung über das Vereinsvermögen.

 

 Artikel 13      Schlussbestimmungen

1 Als Vereins- und Rechnungsjahr des UAL gilt das Kalenderjahr.

2 Die vorliegenden Statuten wurden an der Hauptversammlung vom 25. Februar 2005 genehmigt und treten ab diesem Datum in Kraft. Die Statuten vom 23. Februar 1990 sind somit gegenstandslos.

 

 

Uetendorf Allmend-Leist

 

Der Präsident:            Die Sekretärin:

 

Sig: Peter Robellaz    Sig: Anna Scheidegger